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Tauchordnung

Tauchordnung des TC Hydra Lingen e.V.
Stand: 06.05.2020
Tauchordnung


1. Das Speicherbecken Geeste ist kein öffentliches Gewässer und unterliegt damit nicht den Bestimmungen für den Gemeinbrauch von öffentlichen Gewässern in Niedersachsen.
2. Das Recht, das Speicherbecken Geeste für den Tauchsport zu nutzen, liegt laut Nutzungsvertrag ausschließlich beim Tauchclub Hydra Lingen e.V. (TCH)
3. Auswärtige bzw. vereinsfremde Taucher bedürfen in jedem Fall einer Tauchgenehmigung durch den TCH, diese wird auf der Internetseite des TC-Hydra-Lingen e.V. online beantragt und ausgestellt.
4. Tauchschulen oder Tauchlehrer, die den See zu kommerziellen Zwecken nutzen, haben eine Jahresgebühr an den TCH zu entrichten. (Näheres bei Roland Hollmann, Tel.: 0591/52555)
5. Das Tauchen im Speicherbecken Geeste geschieht auf eigene Gefahr. Für auswärtige bzw. vereinsfremde Taucher wird von Seiten des TCH keinerlei Haftung übernommen.
6. Voraussetzung für die Ausübung des Tauchsports ist die Einhaltung der Richtlinien des VDST oder vergleichbarer Standards anderer anerkannter Verbände.
7. Offizielle Großveranstaltungen der Gemeinden Lingen oder Geeste bzw. der Betreibergesellschaft sowie des TCH haben in jedem Fall Vorrang vor dem Tauchsport.
8. Alle Nutzer verpflichten sich, den See selbst und seine Umgebung (Strand und Deich, Parkplätze, Zufahrten und Grünflächen) in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen.
9. Als Parkplätze für Taucher ist nur die zweite Parkebene, d.h. die tieferliegende Parkfläche vor dem Restaurant vorgesehen.
10. Die Parkordnung ist einzuhalten (bitte kein "Querparken")! Gespanne sind abzukoppeln und nebeneinander abzustellen.
11. Umkleiden ist nur im Freien möglich, wir bitten dabei dringend um diskretes Verhalten, um andere Besucher des Sees oder des Restaurants nicht zu stören. Von außen zugängliche öffentliche Toiletten befinden sich
am Ostgiebel der "Deichkrone".
12. Ruhestörungen (v.a. nachts) haben zu unterbleiben, der Betrieb von mitgebrachten Kompressoren ist nicht gestattet, auf dem Gelände innerhalb der Schranken sind Camping und Grillen streng untersagt.
13. Tauchgebiet ist ausschließlich die sog. "Badebucht" (Bereich der Kiesaufschüttung), die mit einer Bojenkette abgegrenzt ist. Diese Begrenzung ist unbedingt einzuhalten.
14. Surfen und Segeln oder der Betrieb von Booten ist in der gesamten Badebucht untersagt. Taucherbojen müssen nicht mitgeführt werden.
15. Alle unter Wasser befindlichen Orientierungsmarken und Laichhilfen, aber auch alle Bojen etc. sind in dem Zustand zu belassen, in dem sie vorgefunden werden.
16. Als Ein- und Ausstieg ist möglichst der Treppenaufgang am Ostgiebel des Restaurants zu nutzen. Der Pflanzengürtel im Flachwasserbereich ist möglichst zu überschwimmen.
17. Die Flora und Fauna des Sees ist in besonderem Maße zu schützen. Für Übungszwecke - z.B. im Rahmen der Tauchausbildung - steht eine Unterwasser-Plattform zur Verfügung (auf ca. 7 Metern; vom Einstieg 95°)
18. Die Durchführung von Eistauchgängen ist streng untersagt.
19. Seminare (z.B. Orientierung) beim Tauchen usw. sind beim Tauchclub Hydra Lingen e.V. (Tel.: 0591/52555) anzumelden.
20. Wir empfehlen allen Gruppen während der Tauchausbildung Sauerstoff für den Notfall bereit zu halten.
21. Der Tauchclub Hydra Lingen e.V. bittet alle Taucher, sich an diese Richtlinien zu halten und im eigenen Interesse auch andere auf eventuelles Fehlverhalten hinzuweisen.
22. Das Einhalten der Tauchordnung kann von den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Ausbilderteams des TCH am Speicherbecken kontrolliert werden. Wer gegen diese Tauchordnung grob verstößt muss mit einem Tauchverbot durch die entsprechenden Personen rechnen.

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